Corona Hilfsprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler des Freistaates Bayern
Unter: https://www.kuenstlerhilfe-corona.bayern findet sich ein 4-seitiger Online-Fragebogen, in dem die persönlichen Daten, die Steuernummer, die KSK Versicherungsnummer und die Kontonummer erfasst werden. Auf der folgenden Seite sind dann einzeln für maximal 3 einander folgende Monate zwischen Mai und September 2020 Angaben zu den monatlichen Lebenshaltungskosten und den laufenden Kosten zu machen und die erwarteten und bekannten Einkünfte sowie die sonstigen Einkünfte z.B. aus Vermietung etc. zu nennen. Die Differenz zwischen den Kosten und den Einkünften wird dann für jeden dieser 3 Monate gesondert berechnet und bis zu einem Maximalbetrag von monatlich 1000 EUR vom Freistaat ausgeglichen.
Die Bearbeitung der Anträge übernehmen die zuständigen Bezirke. Nicht antragsberechtigt sind Personen, die bereits Hilfe durch andere Corona Programme oder Grundsicherung erhalten haben. Die Antragssteller erhalten eine Bestätigungsmail mit allen gemachten Angaben.
Unter: https://www.stmwk.bayern.de/allgemein/meldung/6504/informationen-zum-neuen-hilfsprogramm-fuer-freischaffende-kuenstlerinnen-und-kuenstler-antragstellung-online-moeglich.html sind weitere aber gegenwärtig noch nicht alle Informationen zu diesem Programm zu finden. Unter der Telefonnummer 089 233 289 22 können allgemeine Fragen zum Hilfsprogramm gestellt werden, aber keine Auskünfte zum Bearbeitungsstand einzelner Anträge gegeben werden. Sie ist von Dienstag bis Freitag zwischen 10 und 13 Uhr erreichbar.